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conpec Broschüre 2009

Broschüre 2009 (PDF): hier
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RIESTER-RENTE

Riester-Renten sind Hartz-4-fest
Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt: Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.
 
Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die staatliche geförderte Altersvorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.

Riester-Rente

 Die Grundlagen
 Förderbeträge
 Wer wird gefördert?
 Eingeschränkte Flexibilität
 Eigenvorsorge wichtig
 Die Beitragsphase
 Die Rentenphase
 Der richtige Vertrag
 Riester: Hartz-4-fest

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Email: info@conpec.de                      Informationen gem. §11 VersVermG