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RIESTER-RENTE
So funktioniert die Förderung Staatliche Zulagen und Steuervorteile Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen: In jedem Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich kann sich ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben. Riester-Zulagen Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen: Ab 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro und 185 Euro je Kind. Die Zulage für Kinder, die im Jahr 2008 geboren wurden, erhöht sich auf 300 Euro pro Kind. Steuerlich absetzbar sind ab 2008 2.100 Euro im Jahr. Das Finanzamt prüft, ob sich ein Steuervorteil ergibt, der über die Zulagenförderung hinausgeht. Förderung bis über 90 Prozent Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung circa 30 bis über 90 Prozent. Faustregel: Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.
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